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Garten- und Landwirtschaft im 19. Jahrhundert in Menden

Die feuchten, flachgründigen, steinigen, relativ kargen, für die Landwirtschaft ungünstigen Böden entlang der Hönne und Oese ließen bis zu ihrer Urbarmachung durch Trockenlegung und Flußregulierung  nur Weidewirtschaft zu. Zeugen der Trockenlegung der durch Überschwemmung gefährdeten Auen sowie der durch Rodung neu gewonnenen Parzellen mit häufig geringem Nutzungswert sind die unregelmäßig begrenzten Blöcke der Kulturlandschaft, die sich weitgehend zwischen etwa 2 und 70 Metern über dem Hönneniveau ausbreiteten. Die geringe Größe der oft nur wenige Meter breiten Feldstreifen in der städtischen Flur war auch in Menden vermutlich allgemein die Folge der bürgerlichen Realerbteilung („Freiteilbarkeit des Besitzes unter die Erben”) sowie der neuzeitlichen Landnahme.

Ansicht von A.Gercke, 1856
 



Wegen der kleinparzellierten Aufteilung des landwirtschaftlich genutzten Landes (Flur) bestand die Notwendigkeit, das Ackerland im gemeinschaftlichen, gleichen Fruchtbau mit abgestimmten Bestellungsgängen und Erntezeiten zu bewirtschaften. Dieser Flurzwang spiegelt sich wider in Rechtsstreitigkeiten um die „gesetzwidrige” Nutzung des sogenannten „Dungelweg[es]”. Es handelte sich dabei um ein geregeltes Überfahrts- und Wegerecht, das mehrfach von Kontrahenten vor dem Mendener Rat eingefordert wurde oder zu Beanstandungen geführt hatte: 1693 beanspruchte die Kirche ihr Wegerecht über kurfürstliches Land.1 Im Jahre 1695 hatten Ries und Corte den Püttmann verklagt, da er mit seinem Mistwagen über ihre Gärten gefahren war. Diesem wurde dann vom Rat auferlegt, „seinen Garten nach Mendischem Gebrauch ein umb das andere Jahr zu düngen”. Im Jahre 1736 beklagte sich der Muhrer über den J. H. Amecke, da dieser sein Ackerland überfahren hatte. Der Mendener Rat bestimmte, „dass der Beklagte [Amecke] die fünf [!] Jahre zu beachten schuldig sei und nicht befugt sei, ausser solchen 5 Jahren daher zu düngen.”

Gartenfrüchte baute man fast ausnahmslos für den eigenen Haushalt an. Selbstversorgung blieb notwendig, da das knapper werdende Nahrungsangebot für die wachsende Bevölkerung nicht ausreichte. Da nur etwa ein Drittel der Grundbesitzer Gartenland besaß, ist die Gartenwirtschaft – durchschnittlich gesehen – relativ bedeutungslos gewesen. Das fast ausschließlich auf die Fluren Hördinger Kamp, Stadt Menden und Ober Ohl beschränkte Gartenland war im Jahre 1829 in eine äußerst kleinstrukturierte Blockflur zersplittert: 649 Gartenparzellen hatten nicht einmal einen Viertelmorgen. Die Gärten mit einer Größe von zusammen 162 Morgen hatten einen Mittelwert von nur 0,2 Morgen und waren im Besitz von lediglich 64 Eigentümern, was bei diesen eine günstige Selbstversorgung und bei den anderen Einwohnern eine erhebliche Abhängigkeit in der Ernährungslage ausdrückt. Nur einem Drittel der Bürger gehörten Wiesen und Weiden. Ackerbau war um 1829 auf wenige Fluren beschränkt.

Dank der Vergrößerung der Ackerfläche durch Rodung und Abbrennen der Feldbüsche (Galbusch, Vollmersbusch, Hahnenbusch und Galgenbusch) steigerte sich im Jahre 1848 der Ernteertrag in der Stadtgemarkung zwar deutlich, verminderte sich aber wenige Jahre später wegen der Verarmung der jungen mineralarmen Ackerböden. Die Platte Heide wurde 1855 dräniert und in vielen Jahren schrittweise kultiviert mit dem Ziel, eine höhere Produktivität durch intensive Viehhaltung zu erzielen und neue Ackerfläche zu gewinnen. Um 1865 hob Bürgermeister Papenhausen die Rückständigkeit und Unwirtschaftlichkeit der Landwirtschaft hervor und betonte die Bedeutung der Gartenwirtschaft für den Bürger. Er ließ erkennen, daß die Brache durch den Anbau von Blattfrüchten inzwischen ersetzt war:

[…] eine regelmäßige Fruchtfolge kann wegen der kleinen Besitzungen und Bodenverhältnisse nicht stattfinden. Dresch- und Hechsel-Maschinen [Häckselmaschinen] sind seit einigen Jahren auch in Gebrauch gekommen. Künstliche Düngarten werden hier gar nicht angewandt; die Düngemittel sind: Stalldünger und Kalk. Bei dem Anbau der Fruchtarten sind Kartoffeln, Roggen und Hafer und Klee vorherrschend. Von der geringen Ackerfläche werden circa 30 % mit Roggen, 30 % mit Hafer, 20 % mit Kartoffeln, 15 % mit Klee und 5 % mit Weizen und Gerste bestellt. Gartenbau ist dem Bedürfnis der Bevölkerung entsprechend....

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